Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Der Vertrag kommt durch die Auftragsannahme (Bestätigung) der Casa Meridiana UG (haftungsbeschränkt) („Fewo“) und dem Gast („Gast“) zustande. Vertragspartner sind die Fewo und der Gast. Hat eine Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Fewo gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern der Fewo eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Diese Geschäftsbedingungen halten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie aller für den Gast erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen der Fewo.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen des vorherigen schriftlichen Einverständnis der Fewo in Schriftform.

Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diesen vorher ausdrücklich zugestimmt wurde.

2. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Die Fewo ist verpflichtet, die vom Gast bestellten Ferienwohnungen bereitzuhalten und die sonstigen vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Gast ist verpflichtet, für die Überlassung der Räume und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die vereinbarten bzw. von der Fewo üblicherweise verlangten Preise zu zahlen. Das gilt auch für die vom Gast veranlassten Leistungen und Auslagen der Fewo an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und die Kurtaxe ein.

Wünscht der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der bestellten Zimmer, sonstiger Leistungen der Fewo oder der Aufenthaltsdauer, so bedarf dies der Zustimmung der Fewo. Diese kann von einer Preiserhöhung abhängig gemacht werden.

Rechnungen der Fewo ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 3 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Hat die Fewo dem Gast ein Zahlungsziel oder eine sonstige Kreditierung gewährt und gerät der Gast damit oder mit anderen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fewo in Verzug, so können das Zahlungsziel und / oder die sonstige Kreditierung widerrufen und sämtliche Forderungen sofort fällig gestellt werden. Für Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Regeln. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Fewo eines höheren Schadens vorbehalten.

Die Fewo ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z.B. Kreditkartengarantie) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Der Gast darf gegen Forderungen der Fewo nur mit Gegenansprüchen aufrechnen oder Zahlungen nur wegen solcher Gegenansprüche zurück behalten, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder mit den Ansprüchen der Fewo im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

3. Rücktritt oder Stornierung des Gastes

Der Gast hat nur dann ein Rücktrittsrecht von dem mit ihm geschlossenen Vertrag über die Anmietung von Ferienwohnungen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich besteht.

Eine kostenfreie Stornierung des Gastes ist bis spätestens 7 Tage vor geplantem Anreisedatum möglich.

Wurde ein etwaiges Rücktrittsrecht nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeübt, so ist es mit dem Fristablauf erloschen und der Vertrag bleibt voll wirksam mit der Folge, dass der Gast die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu zahlen hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen, insbesondere die bestellten Zimmer, nicht in Anspruch nimmt.

4. Rücktritt der Ferienwohnung

Falls und soweit zugunsten des Gastes ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, ist die Fewo innerhalb der für die Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbarten Frist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Fewo Anfragen Dritter nach den vom Gast bestellten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Fewo unter Mitteilung eines derartigen Sachverhalts nach angemessener Fristsetzung auf ein ihm eingeräumtes Rücktrittsrecht nicht verzichtet.

Falls und soweit mit dem Gast die Leistungen von Vorauszahlungen vereinbart ist und der Gast diese auch innerhalb einer von der Fewo gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet, ist die Fewo nach ihrer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Ferner ist die Fewo berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  1. Höhere Gewalt oder andere von der Fewo nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder für die Fewo unzumutbar erschweren;
  2. Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen bestellt wurden, z.B. zur Person des Gastes, seiner Zahlungsfähigkeit oder zum Zweck des Aufenthalts;
  3. Die Fewo begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen der FEwo den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Fewo in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Fewo zuzurechnen ist;
  4. Ein Verstoß gegen die Regelungen der Unter- & Weitervermietung vorliegt.

5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

Sofern im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, hat der Gast innerhalb einer Zimmerkategorie keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Ferienwohnungen der gebuchten Kategorie.

Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Gast ab 15:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung ist ausgeschlossen.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Fewo spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Für eine etwaige darüber hinausgehende Nutzung kann die Fewo eine Nutzungsentschädigung wie folgt beanspruchen: Bis 15 Uhr 50% des regulären Übernachtungspreises, länger als 15:00 100% des reg. Übernachtungspreises. Dem Gast steht es frei, der Fewo nachzuweisen, dass diesem kein oder ein sehr geringer Schaden entstanden ist. Der Fewo steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.

6. Haftung des Gastes

Für Verlust im Hotelzimmer des Gastes und Beschädigungen der Ferienwohnung des Gastes, die während der Vertragsdauer eintreten, wird vermutet, dass der Gast diese schuldhaft verursacht hat, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich der Fewo oder ist nachweislich durch einen Dritten verursacht worden.

Soweit die Fewo für den Gast auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes. Er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt die Fewo von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

7. Mängel, Haftung, Verjährung und Haftung der Fewo

Sollten an den Lieferungen und Leistungen der Fewo Mängel auftreten bzw. die Leistungen gestört werden, hat der Gast das nach Feststellung unverzüglich – in jedem Fall vor Abreise – zu rügen, damit die Fewo ggf. die Möglichkeit erhält, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen herzustellen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm zumutbare dazu beizutragen und auch ansonsten einen etwaigen Schaden möglichst gering zu halten.

Soweit der Gast einen Stellplatz der Fewo – auch gegen Entgelt – in Anspruch nimmt, geschieht das im Rahmen einen separaten Vertragsverhältnisses.

Weckaufträge werden von der Fewo unter Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt ausgeführt. Im Falle der Nicht- oder Schlechtausführung sind Schadenersatzansprüche jedoch ausgeschlossen, es sei denn, die Fewo hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

Nachrichten, Post und Warensendungen für den Gast werden mit der verkehrsüblichen Sorgfalt behandelt. Die Fewo übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf ausdrücklichen Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Im Falle der Nicht- oder Schlechtausführung sind Schadenersatzansprüche jedoch ausgeschlossen, es sei denn, die Fewo hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

Für eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fewo nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit der Fewo weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet es allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Wenn Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Fewo beruhen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen die Fewo ausgeschlossen. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten ist der Zimmer- oder der Hotelsafe zu benutzen. Sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird, bewahrt die Fewo, jedoch jedenfalls keinerlei Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Wert von mehr als 800 EUR oder sonstige Sachen im Wert von mehr als 1.500 EUR auf.

Ansprüche gegen die Fewo verjähren – vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist – spätestens in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus dem vorherigen Absatz.

8. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages über die Anmietung von Ferienwohnungen, der Bestätigung oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Vereinbarung der Parteien in Textform.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist am Ort der Ferienwohnung.

Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist das Gericht, das am Ort der Fewo zuständig ist. Die Fewo ist nach ihrer Wahl aber auch berechtigt, Klage im allgemeinen Gerichtsstand des Gastes zu erheben.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regeln zum internationalen Privatrecht.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages über die Anmietung von Ferienwohnungen und / oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Rust, den 25. Mai 2021